SCHULE PRO MUSICA

Inh. Lilia Simtchenkova

          Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1.        

 Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.

 

 

2.        

 Das Rauchen in den Räumen der Schule ist nicht gestattet.

 

 

3.        

 Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld haftet die Schule nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten. Für Geld- und Wertsachen, die nicht dem jeweiligen Lehrer bzw. der Schulleitung ausdrücklich in Verwahrung gegeben worden sind, wird keine Sorgfaltspflicht übernommen.

 

 

4.   

Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die „Schule Pro Musica“ bzw. die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); die anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar nicht abgezogen werden.

Die „Schule Pro Musica“ wird solcher Unterrichtsstunden nach Möglichkeit nachgeben, wenn sie im Falle ernstlicher Verhinderung mindestens 48 Stunden vorher davon Kenntnis erhalten hat. Bei längeren Erkrankungen der Lehrkraft entfällt das anteilige Honorar nach zwei Wochen. Bei längeren Erkrankungen des Schülers entfällt das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Die ausgefallenen Stunden sind im letzten Fall nach Möglichkeit nachzugeben. Aus anderen Gründen von der „Schule Pro Musica“ bzw. der Lehrkraft abgesagte Unterrichtsstunden werden nachgegeben, ersatzweise wird das anteilige Honorar zurückerstattet.

 

 

 

5.        

 Der Unterricht findet während der Schulferien  und in den gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW nicht statt.  

 

Das monatliche Unterrichtshonorar ist auf das ganze Jahr umgelegt worden und muss daher auch  während der oben angegebenen Ferien gezahlt werden.

 

 

6.        

Das Jahreshonorar ist in zwölf gleichen Raten bis zum 10. eines Monats zahlbar (per Einzugsermächtigung oder per  Überweisung).

Eine Erhöhung des Honorars ist jeweils zu Beginn des offiziellen Schuljahres und/oder zum 31.01 möglich und hat den Grundsätzen der Billigkeit zu erfolgen. Sie muss mindestens acht Wochen vorher dem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt werden.

 

 

 

7.

Gemäß Datenschutzgesetz weist die „Schule Pro Musica“ alle Mitglieder daraufhin, dass wir Bilder und Videos von den Mitgliedern für unsere Medien, sowie auf unserer Homepage veröffentlichen. Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden, so bitten wir dies uns mitzuteilen.

 

 

8.

 Kündigung des Vertrages

Dieser Vertrag kann nur zum 31.01. eines jeden Jahres und zu Beginn des offiziellen Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Das Unterrichtsjahr ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Schuljahres und dem Ende der Sommerferien an den allgemein bildenden Schulen, entsprechend  den amtlichen Regelungen am Standort der „Schule Pro Musica“( NRW).Will einer der Vertragspartner das Vertragsverhältnis nach der Probezeit nicht vorsetzen, genügt eine entsprechende Mitteilung in der letzten Unterrichtsstunde der Probezeit.

 

Ausnahmen von der vertraglichen Kündigungsfrist können nur getroffen werden, wenn

a)         der Teilnehmer aus dem Einzugsbereich der Musikschule wegzieht,

b)         eine längere Krankheit einen kontinuierlichen Unterricht verhindert,

c)         der Schulleiter/in einen anderen Grund anerkennt.

Die Abmeldung wird durch schriftliche Bestätigung wirksam.

 

 

 

9.        

Unabhängig von den umseitigen Kündigungsbedingungen behält sich die Schule vor, das Unterrichtshonorar höchstens einmal jährlich mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende um den Prozentsatz anzuheben, um den sich die Entgelte ihrer Mitarbeiter oder die Miet- oder Pachtzinsen für die Schulräume im Verhältnis zu denen bei Vertragsschluss oder bei der letzten Preisanpassung verändert haben.

 

 

10.   

Die musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen, Wettbewerben, Tonträgeraufnahmen und in Ensembles bedarf der vorherigen Zustimmung der Lehrkraft der „Schule Pro Musica“; das gleiche gilt für das Vorspielen/Vorsingen zum Zwecke der Bewerbung. Wird die vorherige Zustimmung schuldhaft nicht eingeholt, so kann die Musikschule diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

 

 

 

 

11.

Wenn am Ende eines Halbjahres vor den Schulferien ein Kinderfest, Klassenvorspiel oder Schulkonzert stattfindet, sollte dies als Abschluss der jeweiligen Unterrichtphase betrachtet werden. In Folge dessen finden die nächsten Unterrichtsstunden nach Aushang statt.

 

 

 

12.

Der Gerichtsstand ist Bielefeld.

 

 

 

Schule Pro Musica

Lilia Simtchenkova

Bodelschwinghstr.5

33604 Bielefeld

Tel: 0521/9273099

E-mail:

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Home:

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