|
Inh. Lilia Simtchenkova
1.
Jeder
Teilnehmer unterliegt der Hausordnung und
hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge
zu leisten. |
2.
Das
Rauchen in den Räumen der Schule ist nicht
gestattet.
|
3.
Für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter
Kleidung, Wertgegenständen und Geld haftet
die Schule nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten. Für Geld-
und Wertsachen, die nicht dem jeweiligen
Lehrer bzw. der Schulleitung ausdrücklich in
Verwahrung gegeben worden sind, wird keine
Sorgfaltspflicht übernommen. |
4.
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte
Unterrichtsstunden ist die „Schule Pro
Musica“ bzw. die Lehrkraft nicht
nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); die
anteilige Vergütung hierfür kann vom Honorar
nicht abgezogen werden.
Die „Schule Pro Musica“ wird solcher
Unterrichtsstunden nach Möglichkeit
nachgeben, wenn sie im Falle ernstlicher
Verhinderung mindestens 48 Stunden vorher
davon Kenntnis erhalten hat. Bei längeren
Erkrankungen der Lehrkraft entfällt das
anteilige Honorar nach zwei Wochen. Bei
längeren Erkrankungen des Schülers entfällt
das anteilige Honorar nach Ablauf von sechs
Wochen. Die ausgefallenen Stunden sind im
letzten Fall nach Möglichkeit nachzugeben.
Aus anderen Gründen von der „Schule Pro
Musica“ bzw. der Lehrkraft abgesagte
Unterrichtsstunden werden nachgegeben,
ersatzweise wird das anteilige Honorar
zurückerstattet.
|
5.
Der
Unterricht findet während der Schulferien
und in den gesetzlichen Feiertagen
des Landes NRW nicht statt.
Das
monatliche Unterrichtshonorar ist auf das
ganze Jahr umgelegt worden und muss daher
auch
während der oben angegebenen Ferien
gezahlt werden.
|
6.
Das
Jahreshonorar ist in zwölf gleichen Raten
bis zum 10. eines Monats zahlbar (per
Einzugsermächtigung oder per
Überweisung).
Eine Erhöhung des Honorars ist jeweils zu
Beginn des offiziellen Schuljahres und/oder
zum 31.01 möglich und hat den Grundsätzen
der Billigkeit zu erfolgen. Sie muss
mindestens acht Wochen vorher dem
Vertragspartner schriftlich mitgeteilt
werden.
|
7.
Gemäß Datenschutzgesetz weist die „Schule
Pro Musica“ alle Mitglieder daraufhin, dass
wir Bilder und Videos von den Mitgliedern
für unsere Medien,
sowie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden,
so bitten wir dies uns mitzuteilen.
|
8.
Kündigung
des Vertrages
Dieser Vertrag kann nur zum 31.01. eines
jeden Jahres und zu Beginn des offiziellen
Schuljahres unter Einhaltung einer Frist von
sechs Wochen gekündigt werden.
Das
Unterrichtsjahr ist der Zeitraum zwischen
dem Beginn des Schuljahres und dem Ende der
Sommerferien an den allgemein bildenden
Schulen, entsprechend
den amtlichen Regelungen am Standort
der „Schule Pro Musica“( NRW).Will
einer der Vertragspartner das
Vertragsverhältnis nach der Probezeit nicht
vorsetzen, genügt eine entsprechende
Mitteilung in der letzten Unterrichtsstunde
der Probezeit.
Ausnahmen von der vertraglichen
Kündigungsfrist können nur getroffen werden,
wenn
a)
der Teilnehmer aus dem Einzugsbereich
der Musikschule wegzieht,
b)
eine längere Krankheit einen
kontinuierlichen Unterricht verhindert,
c)
der Schulleiter/in einen anderen
Grund anerkennt.
Die Abmeldung wird durch schriftliche Bestätigung wirksam.
|
9.
Unabhängig von den umseitigen
Kündigungsbedingungen behält sich die Schule
vor, das Unterrichtshonorar höchstens einmal
jährlich mit einer Frist von einem Monat zum
Quartalsende um den Prozentsatz anzuheben,
um den sich die Entgelte ihrer Mitarbeiter
oder die Miet- oder Pachtzinsen für die
Schulräume im Verhältnis zu denen bei
Vertragsschluss oder bei der letzten
Preisanpassung verändert haben.
|
10.
Die
musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen,
Wettbewerben, Tonträgeraufnahmen und in
Ensembles bedarf der vorherigen Zustimmung
der Lehrkraft der „Schule Pro Musica“; das
gleiche gilt für das Vorspielen/Vorsingen
zum Zwecke der Bewerbung. Wird die vorherige
Zustimmung schuldhaft nicht eingeholt, so
kann die Musikschule diesen Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist kündigen.
|
11.
Wenn am Ende eines Halbjahres vor den
Schulferien ein Kinderfest, Klassenvorspiel
oder Schulkonzert stattfindet, sollte dies
als Abschluss der jeweiligen Unterrichtphase
betrachtet werden. In Folge dessen finden
die nächsten Unterrichtsstunden nach Aushang
statt.
|
12.
Der
Gerichtsstand ist Bielefeld.
|
Schule Pro Musica
Lilia Simtchenkova
Bodelschwinghstr.5
33604 Bielefeld |
Tel:
0521/9273099
E-mail: info@musikschule-bielefeld.com
Home:
www.musikschule-bielefeld.com |
Sparkasse Lemgo IBAN: DE97 4825 0110 0008 9603 53 BIC:WELADED1LEM |